Da wir alle wissen, von
welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir hierfür alle
notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie
sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind, die wir Ihnen nachstehend
abdrucken.
1. Abschluss des Reisevertrages,
Anmeldungen, Reisebestätigung
1.1 Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer
Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch
uns in Teufenthal zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung / Rechnung, die die
wesentlichen Reiseleistungen enthält soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt
ergeben und auf diesen Bezug genommen wird.
Weicht der lnhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom lnhalt der Anmeldung ab, weil wir
z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage
gebunden.
Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb
dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
2. Bezahlung
2.1 Nach der Anmeldung (sofort nach Erhalt der Reisebestätigung) übersenden Sie uns
bitte Fr. 300.- je Person als Anzahlung. Die Restsumme überweisen Sie uns bis spätestens
30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung (siehe dazu auch 1.2)
2.2 Wenn Sie sich kurzfristig anmelden, d. h. innerhalb von 30
Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig.
2.3 Bitte beachten Sie, dass der Eingang Ihrer Zahlung bei uns
für die Einhaltung der Fristen entscheidend ist.
2.4 Flugplan-, Preisänderungen und Kursschwankungen bleiben
vorbehalten.
3. Leistungen, Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschliesslich die
Leistungsbeschreibungen unsres Angebotes sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Wenn wir gezwungen sein sollten, unseren Leistungsträgern Zugeständnisse machen zu
müssen und wenn zwischen Zugang und unserer Reisebestätigung bei lhnen und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, sind wir berechtigt, unsere Preise
nachträglich der veränderten Situation anzupassen. Sollten diese Zugeständnisse an die
Leistungsträger eine Preiserhöhung von mehr als 10% des von uns bestätigten
Reisepreises erforderlich machen, sind Sie innerhalb von 10 Tagen (Posteingangsstempel
entscheidend) zum gebührenfreien Rücktritt schriftlich von der Reise berechtigt.
5. Rücktritt durch den Reisegast
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei uns in Teufenthal.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an
(z. B. wegen
verpasster Anschlüsse) können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderswertige
Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. ln der Regel
belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise
je angemeldeten Teilnehmer leider fordern müssen wie folgt
Europa:
bis 22 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 100%
Übersee:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 44. Tag bis 16. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 15. Tag vor Reisebeginn 100%
des Reisepreises, jeweils auf volle CHF abgerundet.
5.4 Umbuchungen bzw. Namensänderungen CHF
300.-
6. Reise-Versicherungen
6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist in Ihrem Reisepreis nicht eingeschlossen.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die
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entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt,
die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.3 Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
7.4 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann oder die Voraussetzungen
von Ziffer 7.2 vorliegen, werden Sie hiervon selbstverständlich unverzüglich
unterrichtet.
8. Haftung, Verjährung
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubeförden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8.2 Unsere Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des
Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen
werden.
8.3 Unsere Haftung ist beschränkt, soweit auf Grund
gesetzlicher Vorschrift, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
9. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmung
9.1 Rechtzeitig vor Reisebeginn übersenden wir Ihnen ausführliche Informationen über
alle bei Ihrer Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese sorgfältig, denn
Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmung selbst verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie Ausländer oder
Inhaber eines Fremdenpasses sind. Bitte beachten Sie dann besonders die für Sie
massgeblichen Bestimmungen der Schweiz. Notfalls halten Sie Rückfrage bei dem
zuständigen Konsulat.
10. Mitwirkungspflicht
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist.
11.2 Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte, hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf
Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach
Beendigung der Reise.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisenvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Relsevertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
massgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im lnland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages lhren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters massgebend.
Veranstalter
FREMA-SPORT-Reisen
Industrie Feldmatte
CH-5723 Teufenthal AG
Tel. +41 79 330 54 61
Fax. +41 86 079 330 54 61
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